Für Eltern

Schulveranstaltungen sind eine Möglichkeit zur Stärkung der Klassengemeinschaft und zur Förderung der sozialen Fähigkeiten der teilnehmenden SchülerInnen. Der Elternverein begrüßt und unterstützt diese Schulveranstaltungen, wobei auch der Elternverein bestrebt ist, die Kosten dieser Veranstaltungen so niedrig wie möglich zu halten und auch dies immer wieder im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gemeinsam mit den anderen Schulpartnern umzusetzen versucht. Diese Preislimitierungen dienen auch dem Zweck, möglichst vielen SchülerInnen eine Teilnahme zu ermöglichen. Dennoch übersteigen die Kosten oft die finanziellen Möglichkeiten mancher Familien.

Der Elternverein fördert daher im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die Teilnahme einzelner SchülerInnen an mehrtägigen Schulveranstaltungen. Die Höhe der Förderungen ist abhängig von den Kosten der Schulveranstaltungen, dem Familieneinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt der Familie des Schülers/der Schülerin lebenden Personen. Über die jeweilige Höhe entscheidet der Elternvereinsvorstand in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen.

Voraussetzung für eine Unterstützung

Der Elternverein behält sich vor, nur Anträge von Mitgliedern, die den Elternvereinsbeitrag bezahlen, zu behandeln. Weiters muss bereits auch beim Landesschulrat ein Antrag auf Unterstützung gestellt worden sein (nur in begründeten Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden, bitte telefonisch mit Obmann Mag. Alexander Hofmeister in Verbindung setzen 0664 8438065).

Gefördert wird primär dann, wenn auch der Landesschulrat (vorab daher bitte einen Antrag an den Landesschulrat stellen) fördert. In Einzelfällen wird auch individuell bei Ablehnung durch den Landesschulrat unterstützt, hierzu wird ein Einkommennachweis (Gesamteinkommen Familie) zur Berechnung der Höhe der Unterstützung benötigt.

Antragstellung

Da der Termin und auch die Kosten einer Schulveranstaltung in der Regel bereits zu Beginn des Schuljahres mehr oder weniger bekannt sind, ersucht der Elternverein um möglichst frühe Antragstellung. Für den Antrag liegen Formulare im Sekretariat auf oder können (siehe unten) direkt heruntergeladen werden.

Anträge können, nachdem die Kosten und der Termin der Schulveranstaltung bekannt sind, eingereicht werden. Mögliche Unterstützungen werden nach der Übermittlung der getätigten Zahlungen (Rechnungen) und der Überprüfung durch den Vorstand des EV WIKU an das an uns genannte Konto überwiesen.

Der Antrag ist in einem verschlossenen Kuvert zusammen mit allen Nachweisen (Einkommensnachweise wie Lohnzettel etc. bzw. Kopie des Förderungsantrages an den Landesschulrat) im Sekretariat für die Kassaverwalterin Frau Dr.in-tech.in Elena Cristea abzugeben. Die übermittelten Unterlagen werden auf Vollständigkeit hin geprüft und werden im Vorstand anonym behandelt.

Der Elternvereinsvorstand bemüht sich, die Anträge möglichst rasch zu bearbeiten, in Einzelfällen kann aber die Prüfung länger dauern, wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen.

Ansuchen um finanzielle Unterstützung für eine Schulveranstaltung

Formular Ansuchen Unterstützung

Förderrichtlinien (Infoblatt)

Für Unterrichtende

Wir ersuchen die Unterrichtenden alle Unterlagen zu Projekten frühzeitig dem Elternvereinsvorstand zukommen zu lassen. Der Elternverein unterstützt in erster Linie klassenübergreifende Projekte bzw. Projekte, bei denen die Schule nach außen hin vertreten wird.